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Kostenabrechung

 

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses Gebührenverzeichnis existiert seit 1926, seit 1985 gibt es immer wieder Angleichungen und Ergänzungen der Heilpraktikerverbände. Viele neue Therapien sind in diesem Verzeichnis noch nicht enthalten. Bei den Therapiegebühren wurde die GebüH von 1985 als Grundlage genommen sowie individuelle Therapien nach Leistungsart und zeitlichem Umfang entsprechend § 611 BGB.

 

Inzwischen bieten bereits viele Krankenkassen Zusatzversicherungen für Heilpraktiker zu günstigen Bedingungen an. Informieren Sie sich bitte im Internet.

 

Auskünfte zu detailierten Preisen gebe ich Ihnen gerne per Telefon oder während eines persönlichen Gesprächs.

 


Naturheilpraxis für Traditionell Chinesische Medizin und andere natürliche Heilmethoden  | 036601/ 85228